Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich:
Sämtliche Anbote/Leistungen der Chargers Racing M&R GmbH (in der Folge: Fa. Chargers) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden mit der Fa. Chargers abgeschlossenen Vertrages.
II. Vertragsabschluss:
Mit der Registrierung des Gastes kommt mit Bezahlung der Registriergebühr zwischen dem Gast und Chargers GmbH ein Vertrag zustande.
Soweit für die Inanspruchnahme der Leistungen der Fa. Chargers Reservierungen durch den Gast vorgenommen werden, insbesondere in zeitlicher Hinsicht bzw. auch im Umfange der in Anspruch zu nehmenden Karts, so sind diese verbindlich.
Wird trotz Reservierung die Leistung nicht in Anspruch genommen, ist eine Stornogebühr zu entrichten, dies nach folgender Maßgabe:
-Erfolgt die Stornierung der Reservierung am selben Tag an dem die Reservierung stattfindet, so sind 50 % des zu zahlenden Betrages der Reservierung als pauschalierter Schadenersatz fällig.
-Wird die Reservierung überhaupt nicht storniert und einfach nicht angetreten, sind 100% des zu zahlenden Betrages fällig.
-Die Stornierung einer exklusiven Bahnmiete kann spätestens 1 Woche vor diesem Reservierungstermin kostenlos erfolgen. Wird diese Frist nicht gewahrt und erfolgt die Stornierung innerhalb dieser Wochenfrist, ist eine Stornogebühr von 100 % zu bezahlen.
- Bei Verweigerung der Covid-Maßnahmen & damit verbundenem Nichtantritt der Reservierung, fallen 100% Stornogebühren an.
Die Kart-Bahn ist unter Einhaltung der aushängenden Nutzungsbedingungen, welche Inhalt eines jeden Einzelvertrages sind, zu benützen. Jeder Gast bzw. jeder Kart-Bahn-Nutzer hat den Weisungen des Betriebspersonals der Anlage ohne Ausnahme Folge zu leisten. Soweit diesen Weisungen nicht nachgekommen wird, ist die Fa. Chargers berechtigt, die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu untersagen, und kann nach Wahl der Fa. Chargers – ein befristetes oder unbefristeten - Nutzungsverbot ausgesprochen werden.
III. Entgelt:
Das Entgelt bemisst sich nach den jeweils gültigen Preistafeln bzw. der Entgeltsvorschreibung im Rahmen des Einzelvertrages. Die Nutzungsdauer ergibt sich aus der jeweils gültigen Preistafel und der damit einhergehenden und bezahlten Eintritts- und Nutzungsgebühr.
Wird infolge eines Fehlverhaltens (zB. Nichtbefolgen der Weisungen des Personals) der Gast der Anlage verwiesen, so ist der Gast verpflichtet, das Kart an der Boxengasse unverzüglich abzugeben (d. h. ohne unnötigen Aufschub) und hat die Bahn bzw. das Betriebsgelände der Fa. Chargers u verlassen.
Bereits entrichtetes Eintritts- und Nutzungsentgelt wird nicht rückerstattet.
IV. Nutzung der Kartbahn durch Kinder/Jugendliche:
Die Nutzung der Kartbahn ist erst ab einem Alter von 10 Jahren und einer Körpergröße von 1,40 m gestattet. Erst mit Erfüllung dieser kumulativen Voraussetzungen besteht die Berechtigung mit einem E-Kart auf der Bahn zu fahren.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist die Rechtswirksamkeit des Nutzungsvertrages und damit einhergehend die Nutzung der Kartbahn nur mit Zustimmung und Unterschrift des Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters berechtigt.
Ist ein Erziehungsberechtigter/gesetzlicher Vertreter nicht anwesend, ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters in Schriftform glaubhaft zu machen. Diese Glaubhaftmachung reicht nicht aus bei Kindern unter 14 Jahren. In diesem Fall ist die Nutzung des Karts bzw. die Nutzung der Kartbahn ohne gleichzeitiger Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters ausgeschlossen.
All das gilt auch für das Bull-riding.
V. Haftungsausschluss:
Jeglichem mit der Fa. Chargers abgeschlossene Vertrag ist der hier geregelte Haftungsausschluss innewohnend.
Der Gast erklärt, dass das Betreten, der Aufenthalt auf der Anlage sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten – insbesondere an Rennen auf der Kart-Bahn ausschließlich auf sein eigenes Risiko erfolgt.
Fa. Chargers ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der vorausgesetzten körperlichen und geistigen Konstitution zu überprüfen (ausgenommen im Zweifelsfalle die Überprüfung der Körpergröße von 1,40 m). Fa. Chargers ist nicht für Schäden verantwortlich, die einem Nutzer aufgrund des Fehlens dieser Eigenschaften entstehen.
Fa. Chargers haftet nicht für Schäden und Nachteile, die dem Nutzer aus der Nicht- oder Falschbefolgung von Anordnungen des Personals der Chargers GmbH entstehen.
Der Gast erklärt mit Registrierung und Zahlung der Registrierungsgebühr ausdrücklich, dass er persönlich jegliche Verantwortung in zivil- und strafrechtlicher Hinsicht von ihm verursachten Schäden an dem KART, an der Kartbahn oder sonstigen Bestandteilen/Einrichtungen/Zubehör der Anlage übernimmt, soweit sein Fehlverhalten auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. Der Gast wird dadurch gegenüber der Fa. Chargers schadenersatzpflichtig.
Der Gast erklärt ausdrücklich, dass ihm die Risken der Teilnahme an Rennen mit einem Elektro-Kart oder mit einem Reiten auf einem elektronischen Bullen bekannt sind und er diese Risken ausdrücklich in Kauf nimmt.
Fa. Chargers haftet gegenüber dem berechtigten und den Vorgaben und Anweisungen konform verhaltenden Nutzer nur für den Zeitraum während des Betriebes der Kart, und nur für Schäden, die durch die Fa. Chargers bzw. durch deren Mitarbeiter mit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde. Ferner wird nicht gehaftet für entgangenen Gewinn.
Fa. Chargers haftet nicht für Verlust von mitgebrachten Wertgegenständen, Geld und Kleidung.
Eine Haftung für Personenschäden ist jedenfalls ausgeschlossen, sofern dies durch eine Pflichtverletzung/Anordnungsverletzung des Gastes zustande gekommen ist. Ferner ist jede Haftung von Personenschäden ausgeschlossen, sofern nicht eine anders lautende zwingende Gesetzesbestimmung besteht.
Fa. Chargers haftet nicht für Schäden, die einem Nutzer der Kartbahn durch einen anderen Nutzer zugefügt wurden.
Für die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ist nur dann von Seiten der Fa. Chargers einzustehen, wenn diese Verletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht.
VI. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung/Geschäftsbedingungen rechtlich nichtig oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allenfalls nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen und gültig sind.
VII. Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Für allfällige Streitigkeiten gilt die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes für 4060 Leonding als vereinbart. Die Anwendung des UNK ist ausgeschlossen.
Entgegen dieser Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG jenes Gericht als vereinbart, wo der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
28. November 2019
CHARGE/AGBs / ES / 2407